Pressemitteilungen 2014
Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 17. Dezember 2013 die im Jahr 2008 eingeführten Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung, § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB, als verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Der Internationale Sozialdienst im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (ISD) hat in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Stellung genommen...